Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule hundundweg
§ 1 Haftpflichtversicherung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
§ 2 Verantwortung
In der Regel nimmt der Hundehalter selbst am Unterricht teil. Er ist auch während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB.
§ 3 Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung. Im Training und an Hundewanderungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme gesund sind. Mit der Teilnahme erklärt sich der Hundehalter mit den AGB und Teilnahmebedingungen einverstanden.
§ 4 Absage des Trainings durch den Hundehalter
Die Anmeldung zum Training oder einer Hundewanderung ist verbindlich. Absagen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stattfinden. Andernfalls trägt der Hundehalter die Teilnahmekosten.
§ 5 Absage des Unterrichts durch die Hundeschule
Die Hundeschule hundundweg behält sich vor, Trainingsstunden oder Hundewanderungen aufgrund der Witterung, zu geringer Teilnehmerzahl oder anderer persönlicher Gründe abzusagen. Die Veranstaltungen werden nachgeholt.
§ 6 Abbruch der Ausbildung durch den Halter
Bricht der Hundehalter aus welchen Gründen auch immer einen bereits gezahlten Kurs ab, so trägt er selbst die Kosten. Die bereits bezahlte Kursgebühr wird nicht erstattet.
§ 7 Freilauf
Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weißt hundundweg ausdrücklich darauf hin, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Das Ableinen der Hunde ist in diesem Fall nur eine Empfehlung. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.
§ 8 Haftungsausschluss
Die Hundeschule hundundweg übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter, seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Reibereien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, im Training oder bei Wanderungen entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an Gruppen-, oder Einzeltraining, sowie Hundewanderungen erfolgt auf eigenes Risiko.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Mit der Bekanntgabe neuer Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.